====== Veröffentlichungen des Internationalen Büros ====== Artikel 55 (4) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Herausgabe von Veröffentlichungen durch das Internationale Büro. **Artikel 55 (4) PCT** Das Internationale Büro gibt ein Blatt sowie die anderen Veröffentlichungen heraus, die in der Ausführungsordnung vorgesehen sind oder von der Versammlung angeordnet werden. ===== siehe auch ===== Artikel 55 PCT -> [[Internationales Büro|Das Internationale Büro]] \\ Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.