====== Veröffentlichung von Berichtigungen ====== Regel 48.2(i) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Veröffentlichung von Berichtigungen und die Neuausgabe der Titelseite. **Regel 48.2(i) PCT** Wird eine Berichtigung nach Regel 91.1 genehmigt, so wird eine Erklärung hinsichtlich aller Berichtigungen zusammen mit den berichtigten Blättern veröffentlicht. ===== siehe auch ===== Regel 48.2 PCT -> [[Inhalt der internationalen Veröffentlichung]] \\ Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.