====== Veröffentlichung in Übersetzungssprache ====== Regel 48.3(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Veröffentlichung der internationalen Anmeldung in einer Übersetzungssprache. **Regel 48.3(b) PCT** Ist die internationale Anmeldung nicht in einer Veröffentlichungssprache eingereicht und ist nach Regel 12.3 oder 12.4 eine Übersetzung in einer Veröffentlichungssprache vorgelegt worden, so wird die Anmeldung in der Sprache dieser Übersetzung veröffentlicht. ===== siehe auch ===== Regel 48.3 PCT -> [[Veröffentlichungssprachen]] \\ Regelt die Veröffentlichungssprachen der internationalen Anmeldung.