====== Veröffentlichung in der Einreichungssprache ====== Regel 48.3(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Veröffentlichung der internationalen Anmeldung in der Sprache, in der sie eingereicht wurde. **Regel 48.3(a) PCT** Ist die internationale Anmeldung in arabischer, chinesischer, deutscher, englischer, französischer, japanischer, koreanischer, portugiesischer, russischer oder spanischer Sprache (“Veröffentlichungssprachen”) eingereicht worden, so wird sie in der Sprache veröffentlicht, in der sie eingereicht wurde. ===== siehe auch ===== Regel 48.3 PCT -> [[Veröffentlichungssprachen]] \\ Regelt die Veröffentlichungssprachen der internationalen Anmeldung.