====== Veröffentlichung der Übertragung von Aufgaben des Anmeldeamts ====== Regel 19.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Veröffentlichung von Vereinbarungen über die Übertragung von Aufgaben des Anmeldeamts. **Regel 19.3 PCT** a) Vereinbarungen über die Übertragung von Aufgaben des Anmeldeamts sind dem Internationalen Büro mitzuteilen. b) Das Internationale Büro veröffentlicht diese Mitteilungen. ===== siehe auch ===== Regel 19 PCT -> [[Zuständigkeit des Anmeldeamts]] \\ Regelt die Zuständigkeit des Anmeldeamts für internationale Anmeldungen.