====== Verlangen einer Übersetzung ====== Regel 44bis.3(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt das Verlangen einer Übersetzung des Berichts in die englische Sprache durch einen Bestimmungsstaat. **Regel 44bis.3(a) PCT** Jeder Bestimmungsstaat kann, wenn ein Bericht nach Regel 44bis.1 nicht in der oder einer der Amtssprachen seines nationalen Amts erstellt worden ist, eine Übersetzung des Berichts in die englische Sprache verlangen. Jedes Verlangen dieser Art ist dem Internationalen Büro mitzuteilen, das die Mitteilung unverzüglich im Blatt veröffentlicht. ===== siehe auch ===== Regel 44bis.3 PCT -> [[Übersetzung für die Bestimmungsämter]] \\ Beschreibt die Übersetzung des Berichts für die Bestimmungsämter.