====== Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren ====== Regel 16bis der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren und die Erhebung von Gebühren für verspätete Zahlungen. Regel 16bis.1 PCT -> [[Aufforderung durch das Anmeldeamt]] \\ Beschreibt das Verfahren, wenn Gebühren nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Regel 16bis.2 PCT -> [[Gebühr für verspätete Zahlung]] \\ Regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.