====== Verlängerung der Frist ====== Regel 66.2(e) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Möglichkeit zur Verlängerung der Frist. **Regel 66.2(e) PCT** Die Frist für eine Stellungnahme zu der Mitteilung kann verlängert werden, wenn der Anmelder dies vor Ablauf der Frist beantragt. ===== siehe auch ===== Regel 66.2 PCT -> [[Schriftlicher Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde]] \\ Regelt den schriftlichen Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.