Regel 86.4 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Verkauf des Blattes. **Regel 86.4 PCT** Der Abonnementpreis und andere Verkaufspreise des Blattes werden vom Generaldirektor festgesetzt. ===== siehe auch ===== Regel 86 PCT -> [[Blatt]] \\ Regelt den Inhalt und die Veröffentlichung des Blattes im Rahmen des PCT-Verfahrens.