====== Verfahren zur Übermittlung des Recherchenexemplars ====== Regel 23.1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt das Verfahren zur Übermittlung des Recherchenexemplars und der Übersetzung an die Internationale Recherchenbehörde. Regel 23.1(a) PCT -> [[Übermittlung ohne erforderliche Übersetzung]] \\ Regelt die Übermittlung des Recherchenexemplars, wenn keine Übersetzung erforderlich ist. Regel 23.1(b) PCT -> [[Übermittlung mit eingereichter Übersetzung]] \\ Regelt die Übermittlung des Recherchenexemplars, wenn eine Übersetzung eingereicht wurde. Regel 23.1(c) PCT -> [[Übermittlung des Sequenzprotokolls]] \\ Regelt die Übermittlung eines Sequenzprotokolls an die Internationale Recherchenbehörde. ===== siehe auch ===== Regel 23 PCT -> [[Übermittlung des Recherchenexemplars, der Übersetzung und des Sequenzprotokolls]] \\ Regelt die Übermittlung des Recherchenexemplars, der Übersetzung und des Sequenzprotokolls an die Internationale Recherchenbehörde.