====== Verfahren zur Erklärung und Rücknahme von Vorbehalten ====== Artikel 64 (6) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt das Verfahren zur Erklärung und Rücknahme von Vorbehalten. Artikel 64 (6)(a) PCT -> [[Erklärung von Vorbehalten]] \\ Regelt die Abgabe von Erklärungen zu Vorbehalten. Artikel 64 (6)(b) PCT -> [[Rücknahme von Vorbehalten]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Rücknahme von Vorbehalten. ===== siehe auch ===== Artikel 64 PCT -> [[Vorbehalte]] \\ Erlaubt Vertragsstaaten, bestimmte Vorbehalte zu erklären.