====== Urschrift und amtliche Texte ====== Artikel 67 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Urschrift und die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen. Artikel 67 (1)(a) PCT -> [[Urschrift des Vertrags]] \\ Beschreibt die Urschrift des Vertrags und die verbindlichen Sprachen. Artikel 67 (1)(b) PCT -> [[Herstellung amtlicher Texte]] \\ Regelt die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen. ===== siehe auch ===== Artikel 67 PCT -> [[Unterzeichnung und Sprachen]] \\ Regelt die Unterzeichnung und die Sprachfassungen des Vertrags.