====== Urschrift des Vertrags ====== Artikel 67 (1)(a) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Urschrift des Vertrags und die verbindlichen Sprachen. **Artikel 67 (1)(a) PCT** Dieser Vertrag wird in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. ===== siehe auch ===== Artikel 67 (1) PCT -> [[Urschrift und amtliche Texte]] \\ Beschreibt die Urschrift und die Herstellung amtlicher Texte in verschiedenen Sprachen.