====== Unzulässigkeit anderer Vorbehalte ====== Artikel 64 (7) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Unzulässigkeit anderer Vorbehalte. **Artikel 64 (7) PCT** Andere Vorbehalte zu diesem Vertrag als die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Vorbehalte sind nicht zulässig. ===== siehe auch ===== Artikel 64 PCT -> [[Vorbehalte]] \\ Erlaubt Vertragsstaaten, bestimmte Vorbehalte zu erklären.