====== Unterwerfung unter Änderungsregeln ====== Artikel 58 (3c) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Unterwerfung einer Regel unter bestimmte Erfordernisse. **Artikel 58 (3c) PCT** Die künftige Unterwerfung einer Regel unter das eine oder andere in Buchstabe a genannte Erfordernis bedarf einstimmiger Zustimmung. ===== siehe auch ===== Art. 58 (3) PCT -> [[Besondere Regeln der Ausführungsordnung]] \\ Definiert besondere Regeln, die nur unter bestimmten Bedingungen geändert werden können.