====== Unterschrift des Antrags auf internationale vorläufige Prüfung ====== Regel 53.8 der [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Unterschrift des Antrags. **Regel 53.8 PCT** Der Antrag ist vom Anmelder oder bei mehreren Anmeldern von allen antragstellenden Anmeldern zu unterzeichnen. ===== siehe auch ===== Regel 53 PCT -> [[Antrag auf internationale vorläufige Prüfung|Der Antrag]] \\ Regelt die Form und den Inhalt des Antrags auf internationale vorläufige Prüfung.