====== Unterschrift auf Telefax-Schriftstücken ====== Regel 92.4 b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Anerkennung der Unterschrift auf Telefax-Schriftstücken. **Regel 92.4 b) PCT** Eine Unterschrift auf einem durch Telefax übermittelten Schriftstück wird für die Zwecke des Vertrags und dieser Ausführungsordnung als ordnungsgemäße Unterschrift anerkannt. ===== siehe auch ===== Regel 92.4 PCT -> [[Benutzung des Telegrafen, Fernschreibers, Telefaxgeräts usw.]] \\ Regelt die Benutzung von Telegrafen, Fernschreibern, Telefaxgeräten und ähnlichen Einrichtungen.