====== Umfang der Verwaltungsvorschriften ====== Regel 89.1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Umfang der Verwaltungsvorschriften. Regel 89.1(a) PCT -> [[Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften]] \\ Beschreibt die Bestimmungen, die in den Verwaltungsvorschriften enthalten sind. Regel 89.1(b) PCT -> [[Widerspruchsfreiheit der Verwaltungsvorschriften]] \\ Regelt die Widerspruchsfreiheit der Verwaltungsvorschriften zu anderen Bestimmungen. ===== siehe auch ===== Regel 89 PCT -> [[Verwaltungsvorschriften]] \\ Regelt den Umfang, die Entstehung und den Erlass von Verwaltungsvorschriften.