====== Überweisung von Gebühren ====== Regel 96.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Mitteilung über den Erhalt von Gebühren und die Überweisung von Gebühren. Regel 96.2 a) PCT -> [[Definition von "Amt"]] \\ Beschreibt die Definition von "Amt" im Kontext der Regel. Regel 96.2 b) PCT -> [[Mitteilung über den Erhalt von Gebühren]] \\ Regelt die Mitteilung über den Erhalt von Gebühren durch ein gebühreneinziehendes Amt. Regel 96.2 c) PCT -> [[Überweisung von Gebühren an das begünstigte Amt]] \\ Regelt die Überweisung von Gebühren an das begünstigte Amt. ===== siehe auch ===== Regel 96 PCT -> [[Gebührenverzeichnis Erhalt und Überweisung von Gebühren|Gebührenverzeichnis; Erhalt und Überweisung von Gebühren]] \\ Regelt das Gebührenverzeichnis sowie den Erhalt und die Überweisung von Gebühren.