====== Übersetzung von Sequenzprotokollen ====== Regel 49.5(a-bis) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Übersetzung von Sequenzprotokollen. **Regel 49.5(a-bis) PCT** Kein Bestimmungsamt darf vom Anmelder die Einreichung einer Übersetzung von im Sequenzprotokollteil der Beschreibung enthaltenen Textbestandteilen verlangen, wenn dieser Sequenzprotokollteil der Regel 12.1 Absatz d entspricht und den sprachabhängigen Freitext in einer von diesem Bestimmungsamt für diesen Zweck zugelassenen Sprache enthält. ===== siehe auch ===== Regel 49.5 PCT -> [[Inhalt und äußere Form der Übersetzung]] \\ Regelt den Inhalt und die äußere Form der Übersetzung der internationalen Anmeldung.