====== Übersetzung von Erklärungen ====== Regel 49.5(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Behandlung von Erklärungen ohne Übersetzung. **Regel 49.5(c) PCT** Hat der Anmelder keine Übersetzung der Erklärung nach Artikel 19 Absatz 1 eingereicht, so kann das Bestimmungsamt die Erklärung außer Betracht lassen. ===== siehe auch ===== Regel 49.5 PCT -> [[Inhalt und äußere Form der Übersetzung]] \\ Regelt den Inhalt und die äußere Form der Übersetzung der internationalen Anmeldung.