====== Übersetzung für die Zwecke der internationalen Veröffentlichung ====== Regel 12.4 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Anforderungen an Übersetzungen für die internationale Veröffentlichung. **Regel 12.4 PCT** Wenn die Sprache der internationalen Anmeldung keine Veröffentlichungssprache ist, muss der Anmelder eine Übersetzung in eine zugelassene Veröffentlichungssprache einreichen. ===== siehe auch ===== Regel 12 PCT -> [[Sprache der internationalen Anmeldung und Übersetzungen für die Zwecke der internationalen Recherche und der internationalen Veröffentlichung]] \\ Legt die Anforderungen an die Sprache der internationalen Anmeldung und die notwendigen Übersetzungen fest.