====== Übersetzung für die Bestimmungsämter ====== Regel 44bis.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Übersetzung des Berichts für die Bestimmungsämter. Regel 44bis.3(a) PCT -> [[Verlangen einer Übersetzung]] \\ Beschreibt das Verlangen einer Übersetzung des Berichts in die englische Sprache durch einen Bestimmungsstaat. Regel 44bis.3(b) PCT -> [[Anfertigung der Übersetzung]] \\ Regelt die Anfertigung der Übersetzung durch das Internationale Büro oder unter dessen Verantwortung. Regel 44bis.3(c) PCT -> [[Übermittlung der Übersetzung des Berichts]] \\ Beschreibt die Übermittlung der Übersetzung an die Bestimmungsämter und den Anmelder. Regel 44bis.3(d) PCT -> [[Übersetzung des schriftlichen Bescheids]] \\ Regelt die Übersetzung des schriftlichen Bescheids auf Antrag eines Bestimmungsamts. ===== siehe auch ===== Regel 44bis PCT -> [[Internationaler vorläufiger Bericht der Internationalen Recherchenbehörde zur Patentfähigkeit]] \\ Beschreibt die Erstellung, Übermittlung und Übersetzung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit.