====== Übersetzung des Berichts und der Anlagen ====== Artikel 36 (2) a des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und seiner Anlagen. **Artikel 36 (2) a PCT** Der internationale vorläufige Prüfungsbericht und seine Anlagen werden in die vorgeschriebenen Sprachen übersetzt. ===== siehe auch ===== Artikel 36 (2) PCT -> [[Übersetzung des Prüfungsberichts]] \\ Erläutert die Übersetzung des Prüfungsberichts und der Anlagen.