====== Übersetzung der internationalen Anmeldung ====== Regel 55.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Anforderungen an die Übersetzung der internationalen Anmeldung. Regel 55.2(a) PCT -> [[Erforderliche Übersetzung]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Übersetzung der internationalen Anmeldung erforderlich ist. Regel 55.2(b) PCT -> [[Verwendung der Übersetzung durch die Internationale Recherchenbehörde]] \\ Regelt die Verwendung der Übersetzung durch die Internationale Recherchenbehörde. Regel 55.2(c) PCT -> [[Aufforderung zur Übersetzung oder Berichtigung]] \\ Beschreibt die Aufforderung zur Einreichung einer Übersetzung oder Berichtigung. Regel 55.2(d) PCT -> [[Folgen der Nichterfüllung der Übersetzungsanforderungen]] \\ Regelt die Folgen, wenn die Übersetzungsanforderungen nicht erfüllt werden. ===== siehe auch ===== Regel 55 PCT -> [[Sprachen (internationale vorläufige Prüfung)]] \\ Regelt die Sprache des Antrags und die Übersetzung der internationalen Anmeldung für die internationale vorläufige Prüfung.