====== Übermittlung von zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehörenden Unterlagen ====== Regel 23bis der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Übermittlung von Unterlagen, die zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehören, an die Internationale Recherchenbehörde. Regel 23bis.1 PCT -> [[Übermittlung von zu einer früheren Recherche gehörenden Unterlagen bei einem Antrag nach Regel 4.12]] \\ Regelt die Übermittlung von Kopien, die zu einer früheren Recherche gehören, an die Internationale Recherchenbehörde, wenn ein Antrag nach Regel 4.12 gestellt wurde. Regel 23bis.2 PCT -> [[Übermittlung von zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehörenden Unterlagen für die Zwecke der Regel 41.2]] \\ Regelt die Übermittlung von Kopien der Ergebnisse früherer Recherchen oder Klassifikationen für die Zwecke der Regel 41.2. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.