====== Transkription oder Übersetzung bestimmter Wörter ====== Regel 4.16 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Transkription oder Übersetzung von Namen und Anschriften. **Regel 4.16 PCT** a) Werden Namen oder Anschriften in anderen Buchstaben als denen des lateinischen Alphabets geschrieben, so sind sie auch in Buchstaben des lateinischen Alphabets anzugeben, und zwar als bloße Transkription oder durch Übersetzung in die englische Sprache. Der Anmelder hat zu bestimmen, welche Wörter lediglich transkribiert und welche Wörter übersetzt werden. \\ b) Der Name eines Landes, der in anderen Buchstaben als denen des lateinischen Alphabets angegeben ist, ist auch in englischer Sprache anzugeben. ===== siehe auch ===== Regel 4 PCT -> [[Antrag (Inhalt)|Der Antrag (Inhalt)]] \\ Regelt den vorgeschriebenen und wahlweisen Inhalt des Antrags, einschließlich der Bezeichnung der Erfindung und der Bestimmung von Staaten.