====== Titel ====== Regel 86.5 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Festlegung des Titels des Blattes. **Regel 86.5 PCT** Der Titel des Blattes wird vom Generaldirektor festgelegt. ===== siehe auch ===== Regel 86 PCT -> [[Blatt]] \\ Regelt den Inhalt und die Veröffentlichung des Blattes im Rahmen des PCT-Verfahrens.