====== Terminologie und Zeichen ====== Regel 10 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt die Anforderungen an die Verwendung von Terminologie und Zeichen in internationalen Anmeldungen fest. Regel 10.1 PCT -> [[Anforderungen an Terminologie und Zeichen]] \\ Definiert die Anforderungen an die Angabe von Gewichts- und Maßeinheiten, Temperaturen, und anderen technischen Angaben. Regel 10.2 PCT -> [[Einheitlichkeit der Terminologie und Zeichen]] \\ Erfordert die einheitliche Verwendung von Terminologie und Zeichen in der gesamten internationalen Anmeldung. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.