====== Teilnahme an Beratungen ====== Artikel 55 (7c) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Teilnahme des Generaldirektors und des Personals an den Beratungen der Revisionskonferenzen. **Artikel 55 (7c) PCT** Der Generaldirektor und die von ihm bestimmten Personen nehmen ohne Stimmrecht an den Beratungen der Revisionskonferenzen teil. ===== siehe auch ===== Artikel 55 (7) PCT -> [[Vorbereitung von Revisionskonferenzen]] \\ Beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.