====== Tagungen der Versammlung ====== Artikel 53 (11) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Einberufung und Durchführung von Tagungen der Versammlung. Artikel 53 (11a) PCT -> [[Ordentliche Tagungen]] \\ Beschreibt die Einberufung und Durchführung ordentlicher Tagungen der Versammlung. Artikel 53 (11b) PCT -> [[Außerordentliche Tagungen]] \\ Regelt die Einberufung und Durchführung außerordentlicher Tagungen der Versammlung. ===== siehe auch ===== Artikel 53 PCT -> [[Versammlung]] \\ Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.