====== Störungen im Postdienst ====== Regel 82 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Behandlung von Verzögerungen oder Verlusten bei der Postzustellung. Regel 82.1(a) PCT -> [[Beweis der rechtzeitigen Aufgabe bei der Post]] \\ Beschreibt die Anforderungen an den Beweis der rechtzeitigen Aufgabe eines Schriftstücks bei der Post. Regel 82.1(b) PCT -> [[Entschuldigung der Verzögerung oder des Verlusts]] \\ Regelt die Entschuldigung von Verzögerungen oder Verlusten bei der Postzustellung. Regel 82.1(c) PCT -> [[Nachweisfristen bei Verzögerung oder Verlust]] \\ Beschreibt die Fristen für den Nachweis bei Verzögerung oder Verlust eines Schriftstücks. Regel 82.1(d) PCT -> [[Verwendung anderer Übermittlungsdienste]] \\ Regelt die Anwendung der Bestimmungen auf andere Übermittlungsdienste als die Post. Regel 82.1(e) PCT -> [[Verfahren bei nicht angegebenen Übermittlungsdiensten]] \\ Beschreibt das Verfahren, wenn der benutzte Übermittlungsdienst nicht angegeben ist. ===== siehe auch ===== PCT, Teil D -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil D: Regeln zu Kapitel III des Vertrags|Regeln zu Kapitel III des Vertrags]] \\ Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.