====== Stimmrecht und Quorum ====== Artikel 54 (8) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt das Stimmrecht und das Quorum im Exekutivausschuss. Artikel 54 (8a) PCT -> [[Stimmrecht der Mitgliedstaaten]] \\ Beschreibt das Stimmrecht der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss. Artikel 54 (8b) PCT -> [[Quorum im Exekutivausschuss]] \\ Regelt das Quorum für die Beschlussfähigkeit des Exekutivausschusses. Artikel 54 (8c) PCT -> [[Mehrheit für Beschlüsse]] \\ Beschreibt die Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse im Exekutivausschuss. Artikel 54 (8d) PCT -> [[Stimmenthaltung im Exekutivausschuss]] \\ Regelt die Behandlung von Stimmenthaltungen bei der Beschlussfassung. Artikel 54 (8e) PCT -> [[Vertretung durch Delegierte im Exekutivausschuss]] \\ Beschreibt die Vertretung der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss durch Delegierte. ===== siehe auch ===== Artikel 54 PCT -> [[Exekutivausschuss]] \\ Regelt die Zusammensetzung und Aufgaben des Exekutivausschusses.