====== Stimmrecht der Mitgliedstaaten ====== Artikel 54 (8a) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt das Stimmrecht der Mitgliedstaaten im Exekutivausschuss. **Artikel 54 (8a) PCT** Jeder Mitgliedstaat des Exekutivausschusses verfügt über eine Stimme. ===== siehe auch ===== Artikel 54 (8) PCT -> [[Stimmrecht und Quorum]] \\ Beschreibt das Stimmrecht und das Quorum im Exekutivausschuss.