====== Stimmenthaltung im Exekutivausschuss ====== Artikel 54 (8d) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Behandlung von Stimmenthaltungen bei der Beschlussfassung. **Artikel 54 (8d) PCT** Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. ===== siehe auch ===== Artikel 54 (8) PCT -> [[Stimmrecht und Quorum]] \\ Beschreibt das Stimmrecht und das Quorum im Exekutivausschuss.