====== Stellungnahme zu der Übersetzung ====== Regel 72.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erlaubt dem Anmelder, zur Richtigkeit der Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts oder des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde Stellung zu nehmen. **Regel 72.3 PCT** Der Anmelder kann schriftlich zur Richtigkeit der Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts oder des nach Regel 43bis.1 von der Internationalen Recherchenbehörde erstellten schriftlichen Bescheids Stellung nehmen; er hat eine Abschrift dieser Stellungnahme jedem interessierten ausgewählten Amt und dem Internationalen Büro zu übermitteln. ===== siehe auch ===== Regel 72 PCT -> [[Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Regelt die Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und des schriftlichen Bescheids.