====== Sprachen im Schriftverkehr ====== Regel 92.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Verwendung von Sprachen im Schriftverkehr. Regel 92.2 a) PCT -> [[Sprache der Schriftstücke bei der Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Regelt die Sprache der Schriftstücke bei der Internationalen Recherchenbehörde. Regel 92.2 b) PCT -> [[Zulassung anderer Sprachen durch Behörden]] \\ Regelt die Zulassung anderer Sprachen durch Behörden. Regel 92.2 d) PCT -> [[Sprache der Schriftstücke an das Internationale Büro]] \\ Regelt die Sprache der Schriftstücke an das Internationale Büro. Regel 92.2 e) PCT -> [[Sprache der Mitteilungen des Internationalen Büros]] \\ Regelt die Sprache der Mitteilungen des Internationalen Büros. ===== siehe auch ===== Regel 92 PCT -> [[Schriftverkehr]] \\ Regelt den Schriftverkehr im Rahmen des PCT-Verfahrens.