====== Sprache von Änderungen in der internationalen Anmeldung ====== Regel 12.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt fest, in welcher Sprache Änderungen in der internationalen Anmeldung erfolgen müssen. **Regel 12.2 PCT** Änderungen in der internationalen Anmeldung sind in der Sprache abzufassen, in der die Anmeldung eingereicht worden ist, oder in der erforderlichen Übersetzungssprache. ===== siehe auch ===== Regel 12 PCT -> [[Sprache der internationalen Anmeldung und Übersetzungen für die Zwecke der internationalen Recherche und der internationalen Veröffentlichung]] \\ Legt die Anforderungen an die Sprache der internationalen Anmeldung und die notwendigen Übersetzungen fest.