====== Sprache und Übersetzung von Änderungen und Begleitschreiben ====== Regel 55.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Sprache und Übersetzung von Änderungen und Begleitschreiben. Regel 55.3(a) PCT -> [[Einreichung in der Veröffentlichungssprache]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Änderungen und Begleitschreiben in der Veröffentlichungssprache. Regel 55.3(b) PCT -> [[Einreichung in der Sprache der Übersetzung]] \\ Regelt die Anforderungen an die Einreichung von Änderungen und Begleitschreiben in der Sprache der Übersetzung. Regel 55.3(c) PCT -> [[Aufforderung zur Einreichung in der erforderlichen Sprache]] \\ Beschreibt die Aufforderung zur Einreichung von Änderungen und Begleitschreiben in der erforderlichen Sprache. Regel 55.3(d) PCT -> [[Folgen der Nichterfüllung der Sprachanforderungen]] \\ Regelt die Folgen, wenn die Sprachanforderungen nicht erfüllt werden. ===== siehe auch ===== Regel 55 PCT -> [[Sprachen (internationale vorläufige Prüfung)]] \\ Regelt die Sprache des Antrags und die Übersetzung der internationalen Anmeldung für die internationale vorläufige Prüfung.