====== Sprache und Form der Veröffentlichung ====== Artikel 21 (4) des [[Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Sprache und Form der internationalen Veröffentlichung. **Art. 21 (4) PCT** Die Sprache und Form der internationalen Veröffentlichung sowie andere Einzelheiten sind in der Ausführungsordnung festgelegt. ===== siehe auch ===== Art. 21 PCT -> [[Internationale Veröffentlichung]] \\ Regelt die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.