====== Sprache des Berichts ====== Regel 45bis.7(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Sprache, in der der ergänzende internationale Recherchenbericht abzufassen ist. **Regel 45bis.7(b) PCT** Jeder ergänzende internationale Recherchenbericht, jede abgegebene Erklärung nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a, der aufgrund Regel 45bis.5 Absatz c anzuwenden ist, sowie jede abgegebene Erklärung nach Regel 45bis.5 Absatz e sind in einer Veröffentlichungssprache abzufassen. ===== siehe auch ===== Regel 45bis.7 PCT -> [[Ergänzender internationaler Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Erstellung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts.