====== Sprache der Schriftstücke an das Internationale Büro ====== Regel 92.2 d) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Sprache der Schriftstücke an das Internationale Büro. **Regel 92.2 d) PCT** Jedes Schreiben des Anmelders an das Internationale Büro wird in englischer oder französischer Sprache oder in einer anderen durch die Verwaltungsvorschriften zugelassenen Veröffentlichungssprache abgefaßt. ===== siehe auch ===== Regel 92.2 PCT -> [[Sprachen im Schriftverkehr]] \\ Regelt die Verwendung von Sprachen im Schriftverkehr.