====== Sprache der Änderungen bei Übersetzung ======
Artikel 28 (4) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Sprache der Änderungen bei Übersetzung.
**Artikel 28 (4) PCT**
Verlangt das Bestimmungsamt eine Übersetzung der internationalen Anmeldung, so müssen die Änderungen in der Sprache der Übersetzung eingereicht werden.
Artikel 41 (4) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Anforderungen an die Sprache der Änderungen bei Übersetzung.
**Artikel 41 (4) PCT**
Verlangt der ausgewählte Staat eine Übersetzung der internationalen Anmeldung, so müssen die Änderungen in der Sprache der Übersetzung eingereicht werden.
===== siehe auch =====
Artikel 28 PCT -> [[Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern]] \\
Beschreibt die Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern.
Artikel 41 PCT -> [[Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor dem ausgewählten Amt]] \\
Erlaubt Änderungen der Anmeldung im Verfahren vor den ausgewählten Ämtern.