====== Sprache der Änderungen bei Übersetzung ====== Artikel 28 (4) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Sprache der Änderungen bei Übersetzung. **Artikel 28 (4) PCT** Verlangt das Bestimmungsamt eine Übersetzung der internationalen Anmeldung, so müssen die Änderungen in der Sprache der Übersetzung eingereicht werden. Artikel 41 (4) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Anforderungen an die Sprache der Änderungen bei Übersetzung. **Artikel 41 (4) PCT** Verlangt der ausgewählte Staat eine Übersetzung der internationalen Anmeldung, so müssen die Änderungen in der Sprache der Übersetzung eingereicht werden. ===== siehe auch ===== Artikel 28 PCT -> [[Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern]] \\ Beschreibt die Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern. Artikel 41 PCT -> [[Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor dem ausgewählten Amt]] \\ Erlaubt Änderungen der Anmeldung im Verfahren vor den ausgewählten Ämtern.