====== Sequenzprotokoll für das Bestimmungsamt ====== Regel 13ter.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Anforderungen an Sequenzprotokolle für Bestimmungsämter. **Regel 13ter.3 PCT** Kein Bestimmungsamt darf vom Anmelder die Einreichung eines anderen Sequenzprotokolls verlangen als eines, das dem vorgeschriebenen Standard entspricht. ===== siehe auch ===== Regel 13ter PCT -> [[Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen]] \\ Behandelt das Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen in internationalen Anmeldungen.