====== Sekretariatsaufgaben ====== Artikel 55 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Sekretariatsaufgaben des Internationalen Büros für die Organe des Verbands. **Artikel 55 (2) PCT** Das Internationale Büro besorgt das Sekretariat der verschiedenen Organe des Verbands. ===== siehe auch ===== Artikel 55 PCT -> [[Internationales Büro]|Das Internationale Büro]] \\ Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.