====== Rolle des Generaldirektors ====== Artikel 55 (3) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Rolle des Generaldirektors als höchster Beamter des Verbands. **Artikel 55 (3) PCT** Der Generaldirektor ist der höchste Beamte des Verbands und vertritt den Verband. ===== siehe auch ===== Artikel 55 PCT -> [[Internationales Büro|Das Internationale Büro]] \\ Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.