====== Registrierung beim UN-Sekretariat ====== Artikel 68 (3) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Registrierung des Vertrags beim Sekretariat der Vereinten Nationen. **Artikel 68 (3) PCT** Der Generaldirektor läßt diesen Vertrag beim Sekretariat der Vereinten Nationen registrieren. ===== siehe auch ===== Artikel 68 PCT -> [[Hinterlegung]] \\ Beschreibt die Hinterlegung der Vertragsurkunde.