====== Die Recherchengebühr ====== Regel 16 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Erhebung und Rückerstattung der Recherchengebühr. Regel 16.1 PCT -> [[Befugnis zur Erhebung einer Gebühr]] \\ Definiert die Befugnis zur Erhebung einer Recherchengebühr und die Bestimmungen zur Zahlung. Regel 16.2 PCT -> [[Rückerstattung der Recherchengebühr]] \\ Regelt die Bedingungen für die Rückerstattung der Recherchengebühr. Regel 16.3 PCT -> [[Teilweise Rückerstattung]] \\ Regelt die Bedingungen für die teilweise Rückerstattung der Recherchengebühr. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.