====== Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen ====== Regel 13ter der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) behandelt das Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen in internationalen Anmeldungen. Regel 13ter.1 PCT -> [[Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde bezüglich der Einreichung eines Sequenzprotokolls]] \\ Regelt die Einreichung eines Sequenzprotokolls bei der Internationalen Recherchenbehörde. Regel 13ter.2 PCT -> [[Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde]] \\ Erklärt, dass Regel 13ter.1 auf das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde entsprechend anzuwenden ist. Regel 13ter.3 PCT -> [[Sequenzprotokoll für das Bestimmungsamt]] \\ Regelt die Anforderungen an Sequenzprotokolle für Bestimmungsämter. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.