====== Der Prioritätsbeleg ====== Regel 17 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Einreichung und Bereitstellung von Prioritätsbelegen. Regel 17.1 PCT -> [[Verpflichtung zur Einreichung einer Abschrift der früheren nationalen oder internationalen Anmeldung]] \\ Definiert die Verpflichtung zur Einreichung einer Abschrift der früheren Anmeldung, wenn die Priorität beansprucht wird. Regel 17.2 PCT -> [[Bereitstellung von Abschriften]] \\ Regelt die Bereitstellung von Abschriften des Prioritätsbelegs durch das Internationale Büro. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.